Grundschule am Fleth in Stade-Bützfleth

Schülerbeförderung

Die Fahrschüler aus den Ortschaften Abbenfleth, Bützflethermoor und Depenbeck werden morgens und mittags mit Kleinbussen und Taxis abgeholt bzw. wieder zurückgebracht. Die Kinder aus Götzdorf fahren mit Beginn des Schuljahres mit öffentlichen Verkehrsmitteln (KVG) Für einen kostenlosen Schüler-transport für Grundschüler muss nach dem der-zeitigen Stand für die Schülerbeförderung im Landkreis Stade der Schulweg mehr als 2 km betragen.

Zurzeit werden unsere Fahrschulkinder von der Firma "Ossi-Taxi" befördert.
Zurzeit werden unsere Fahrschulkinder von der Firma "Ossi-Taxi" befördert.

Bildergebnis für KVG Stade


Vorsicht, Radfahrer!

Viele Schüler/innen der Grundschule am Fleth legen den täglichen Schulweg mit dem Fahrrad zurück. Durch die gesetzliche Schüler-Unfallversicherung (GUV) ist der Schulweg der Kinder versichert. Auf welche Weise der Weg zurück-gelegt wird, ob zu Fuß, per Fahrrad, Auto ..... ist für den Versicherungsschutz ohne Belang.

Für die auf dem Schulgelände abgestellten Fahrräder gelten jedoch andere Versicherungsbestimmungen. Werden Räder beschädigt oder gestohlen, haftet die Schule bzw. der Schulträger nur dann, wenn...

  • die private Haftpflichtversicherung des     Geschädigten die Schadensübernahme     ablehnt (Vorlage einer Bescheinigung) und...
  • eine Radfahrerlaubnis von der Schule erteilt wurde.


Auf Beschluss der Gesamtkonferenz erhalten die Kinder der GS Bützfleth ab der 3. Klasse eine Radfahrerlaubnis für folgende Wohnbezirke:

  • Feldstreek                                               
  • Borstel/Kreuel                                    
  • Beamtenkolonie Götzdorf       


Wir wissen, dass trotz des erteilten Verkehrs-kundeunterrichts im 1. und 2. Schuljahr Kinder ab der 3. Klasse noch keine selbständigen und verant-wortungsbewussten Verkehrsteilnehmer sein kön-nen. Da jedoch aus allen aufgeführten Bezirken Rad-fahrwege zur Schule führen, halten wir die erteilte Radfahrerlaubnis für vertretbar.

Sie, liebe Eltern, möchten wir bitten, mit Ihren Kindern die Radfahrt zur Schule zu trainieren, sie auf mögliche Gefahrenpunkte aufmerksam zu machen und für ein verkehrssicheres Fahrrad zu sorgen. Bitte sorgen Sie außerdem dafür, dass Ihr Kind regelmäßig zum persönlichen Schutz einen Fahrradhelm trägt!

Hinweise zur Radfahrerlaubnis
Radfahrerlaubnis.jpg
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Die praktischen und theoretischen Übungen im Unterricht werden durch eine sorgfältige Sicher-heitskontrolle der Fahrräder mit anschließender Radfahrprüfung bei fließendem Straßenverkehr abgeschlossen. Eltern unterstützen dabei dieses Ereignis als aufmerksame Streckenposten. 

Bevor die Kinder starten, werden die Fahrräder intensiv überprüft.
Bevor die Kinder starten, werden die Fahrräder intensiv überprüft.
Herr Peters, unser Kontaktbeamter, geht dabei sehr sorgfältig vor.
Herr Peters, unser Kontaktbeamter, geht dabei sehr sorgfältig vor.
Als Streckenposten im Einsatz: Helfende Eltern und Herr Peters bei der anschließenden Kaffeerunde.
Als Streckenposten im Einsatz: Helfende Eltern und Herr Peters bei der anschließenden Kaffeerunde.

Verkehrssicherheit

Übergabe der Verkehrswesten mit der kommissarsichen Schulleiterin Sabine Bilzhause und Herrn Stötzner sowie Kindern aus der Klasse 4a.
Übergabe der Verkehrswesten mit der kommissarsichen Schulleiterin Sabine Bilzhause und Herrn Stötzner sowie Kindern aus der Klasse 4a.

Startnummern für die Grundschule am Fleth

Kürzlich erhielt die Grundschule am Fleth 30 Verkehrswesten mit Rückennummern für den Verkehrsunterricht. Diese überreichte Peter Stötzner von der Verkehrswacht Stade. Wir gehören zu den Schulen, die nicht nur die Theorie mit den Kindern üben, sondern auch mit praktischen Lektionen auf dem Fahrrad und einer abschließendem Fahrrad-prüfung auf öffentlichen Verkehrswegen das Gesamtpaket „Verkehrserziehung“ abrundet. Unter-stützt wird die Prüfung regelmäßig von engagierten Eltern und unserem Kontaktbeamten der Polizei-inspektion Stade, Christian Peters. Herr Stötzner betonte, dass er sich freuen würde, wenn sich weitere Grundschulen an dieser vom Kultusministerium gewünschten der Überprüfung heranwagen würden. Die Startnummern liegen jedenfalls für interessierte Schulen in Bützfleth bereit.

Gefahrenpunkte für Fußgänger & Radfahrer im Ortskern von Bützfleth

Gefahrenpunkt 1: Übergang Flethstraße / Obstmarschenweg
Gefahrenpunkt 1: Übergang Flethstraße / Obstmarschenweg
Gefahrenpunkt 3: Kreisverkehr Obstmarschenweg / Kirchstraße / Deichstraße
Gefahrenpunkt 3: Kreisverkehr Obstmarschenweg / Kirchstraße / Deichstraße
Gefahrenpunkt 5: Kreuzung Flethweg / Hornstieg / Rebhuhnstraße
Gefahrenpunkt 5: Kreuzung Flethweg / Hornstieg / Rebhuhnstraße
Gefahrenpunkt 7: Kreuzungen im Bereich Flethstraße / Flethweg / Mühlenweg
Gefahrenpunkt 7: Kreuzungen im Bereich Flethstraße / Flethweg / Mühlenweg
Gefahrenpunkt 2: Fußgängerampel auf Höhe der Schule
Gefahrenpunkt 2: Fußgängerampel auf Höhe der Schule
Gefahrenpunkt 4: Kreisverkehr Obstmarschenweg / Flethweg / Alte Chaussee
Gefahrenpunkt 4: Kreisverkehr Obstmarschenweg / Flethweg / Alte Chaussee
Gefahrenpunkt 6: Straßeneinmündung Flethweg / Friedrich-Meyer-Weg
Gefahrenpunkt 6: Straßeneinmündung Flethweg / Friedrich-Meyer-Weg

Ab welcher Entfernung darf mein Kind mit dem Fahrrad zur Schule fahren?

Kinder, die innerhalb des roten Kreises wohnen, sollten zu Fuß zur Schule kommen.